Gut Kirchhof ist in seinem Ursprung als erzbischöfliches Gut des Bistums Trier überliefert. Es war das Zentrum der "Lieserfiskus" genannten Besitzungen, die der fränkische Merowingerkönig Dagobert I. im Jahr 636 n.Chr. dem Bistum Trier als Schenkung übereignet hat.

Bis zum Ende des Mittelalters im Wechsel vom 15. zum 16. Jahrhundert, trat "in der Laube vor der großen Scheuer zu Kirchhof bei Altrich" das sog. Hochgericht, also eine Gerichtsinstanz, die über schwere Straftaten, wie z.B. Mord, Brandstiftung oder Raub zu entscheiden hatte, zusammen.

Zum Hochgerichtsbezirk gehörten Altrich, Flußbach, Maring, Platten, Plein, Pohlbach, Wehlen, Wengerohr und Wittlich.